UNSERE REGELN

ZUSAMMENARBEIT • RESPEKT • FAIRNESS

Zu Beginn des CP-Verfahrens schließen die Klienten und ihre Anwältinnen und Anwälte miteinander eine verbindliche Vereinbarung, in der sie sich gemeinsam auf die CP-Regeln verpflichten. Ebenso schließen die Klienten mit ihren beiden persönlichen Coaches die verbindliche "CP-Vereinbarung", wenn das Verfahren mit den psychosozialen Beraterinnen/Beratern beginnt.

Kern der CP-Arbeit ist der Wille zu konstruktiver Zusammenarbeit.
Die Beteiligten, also die Klienten und ihre Anwälte versprechen, kein Gericht anzurufen, solange das CP-Verfahren läuft.
Die Beteiligtenverpflichten sich auf die Grundsätze von Treu und Glauben, Fairness und gegenseitigem Respekt.
Alle Informationen werden umfassend offengelegt.
Versehen der anderen Seite werden nicht ausgenützt.
Die Anwältinnen und Anwälte drohen nicht mit gerichtlichen Schritten und leiten keine ein.
Die AnwältInnen legen das Mandat nieder, wenn ihr Klient sich nicht an die CP-Vereinbarung hält.
Kommt keine Einigung zustande, sind die Anwaltsmandate beendet.
Die AnwältInnen verpflichten sich für alle Zukunft, ihre Klienten nicht gegen die andere Partei in einem Gerichts-Verfahren zu vertreten, das mit dem Gegenstand der CP-Verhandlungen zu tun hat.

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